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juristisch gesehen
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Rouven1
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juristisch gesehen
Ich habe eine Frage, ich arbeite neben dem Studium seit 10 Monaten in einem kleinen Supermarkt 11 Stunden die Woche. Ich werde nach Stunden bezahlt.
Habe ich Urlaubsanspruch?
danke
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.09.2007 16:45 von Rouven1.
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| 07.09.2007 12:03 |
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MoosBummerl
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| 07.09.2007 12:06 |
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Illusion
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RE: juristisch gesehen
Ganz klares "Nö!", es seih denn es steht was im Vertrag darüber.
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| 07.09.2007 12:26 |
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Donnie Darko
Verzweifelt auf der Suche
    
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RE: juristisch gesehen
ja, falls festanstellung (auch nebentätigkeit/400e Job)
nein bei nebentätigkeit auf abruf
nur hast du nicht den anspr auf 24Tage/Jahr, wie mind gesetzl vorgeschrieben, sondern entsprechend deiner arbeitstage in der Woche im verhältnis zu dem im betrieb den vollbeschäftigten gewährten urlaubsanspruch
dazu gibt es in der juristischen Praxis Formeln, anhand derer dein urlaubsanspruch zu errechnen ist. wenn du magst, mach ich das für dich.
ich brauche dazu aber: deine wochenstunden und anzahl der tage, an denen du arbeitest. die anzahl der urlaubstage, die den vollbeschäftigten gewährt wird und wie viel ein vollbeschäftigter in deinem betrieb arbeitet (Std und Tage)
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| 07.09.2007 12:26 |
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Donnie Darko
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RE: juristisch gesehen
Ganz klares "Nö!", es seih denn es steht was im Vertrag darüber.
falsch: § 3 BUrlG: gesetzl Mindesturlaub = 24 Werktage (auch Samstage!), dh 4 Wochen
das gilt für alle Arbeitnehmer!
geringfügige Abweichungen gibt es allenfalls bei Abruf- oder Saisonarbeit
jetzt werden sich viele denken: das macht doch kein Arbeitgeber!
Richtig, aber die Verträge sind insoweit auch alle nicht gerade rechtmäßig. nur welche Putzfrau wehrt sich schon?
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| 07.09.2007 12:29 |
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Hulk
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RE: juristisch gesehen
Außerdem dürfte Dir auch, wie Donni D. schon schrieb Urlaubs- und Weihnachtsgeld zustehen, ebenfalls an Anlehnung der Vollzeitbeschäftigten (prozentual runtergerechnet).
"Ey meine Kröte heißt auch Marc!"
"Alles klar ich bin weg"
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| 07.09.2007 14:05 |
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Rouven1
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RE: juristisch gesehen
Hi donnie Darko,
also ich arbeite jeden Mittwoch 5 Stunden und jeden Samstag 6 Stunden, d.h. ein Wochenpensum von 11 Stunden.
die Vollangestellten arbeiten 37,5 Stunden verteilt auf 5 Tage, kann bei Engpässen zu Abweichungen kommen.
also die Arbeit die ich ausführe ist auf jeden Fall ein 400€ Job, ob auf Abruf kann ich momentan nicht sagen.
Worin liegt der Unterschied zwischen Nebentätigkeit auf Abruf oder nicht?
Und ist eine Nebentätigkeit auf Abruf nicht zeitlich begrenzt, d.h verfällt diese nicht nach ein paar Monaten? Ich bin jetzt seit 10 Monaten angestellt.
vielen Dank
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| 07.09.2007 16:44 |
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Rouven1
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RE: juristisch gesehen
um die Situation etwas genauer zu beschreiben.
Ich war eben für 2 Wochen im Urlaub, welcher mir gewährt wurde, aber mein Chef hat mir für die fehlenden 2 Wochen 22 Fehlstunden angerechnet, die ich entweder nacharbeiten soll, oder mit dem nächsten Gehalt abgezogen bekomme.
Das ist doch irgendwie Verarsche oder nicht?
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| 07.09.2007 16:54 |
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Donnie Darko
Verzweifelt auf der Suche
    
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RE: juristisch gesehen
ich habs nicht vergessen, nur momentan keine zeit. versuche es heute abend od. morgen zu machen
sorry
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| 10.09.2007 12:50 |
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HHH
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RE: juristisch gesehen
Außerdem dürfte Dir auch, wie Donni D. schon schrieb Urlaubs- und Weihnachtsgeld zustehen, ebenfalls an Anlehnung der Vollzeitbeschäftigten (prozentual runtergerechnet).
so dürfte es aussehen.
HHH
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| 11.09.2007 08:39 |
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