Bodybuilding-Forum von BamBams Corner

Normale Version: Internetseite will Geld
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Tor&Proxy &co?

Nein. Wäre aber eine Überlegung wert.
Ich habe mich damit noch nicht befasst, weil wir bis vor kurzem bei einem Provider waren, bei dem alle User die gleiche IP hatten.

6(sic)6 schrieb:
Wieso denn Mailanbieter? Du loggst dich doch auf der Seite ein und die speichert deine IP, die Mail ist da echt sowas von egal.

Siehe Screenshot im anderen Beitrag. Ich würde im Zweifelsfalle nach der IP im Mailheader gehen, da sie Chance größer ist, dass jemand lokal seine Mails via POP versendet, un die IP so auch stimmt. Apaches Log erzählt Dir viel, wenn der Tag lang ist. Wink

6(sic)6 schrieb:
Außerdem wird die Mail wohl per Skript versand, also kann man sogar zuordnung Mail Adresse IP machen und dir damit sogar noch Vorsatz unterstellen, wenn du ne Trash Mail Adresse angibst.

Och, Vorsatz... eine spambog.com-Adresse ist eine spambog.com-Adresse und kein Vorsatz. Smile

6(sic)6 schrieb:
Das machst nicht du, sondern die Polizei per Beschluss, du bekommst vom Provider nichts.

Ich habe auch nicht gesagt, dass ich etwas bekomme. Nachdenk

6(sic)6 schrieb:
Ausnahmefall, der ist in dem Fall hier wohl kaum relevant, aber gut dass du es ansprichst. Smile

Die meisten Leute, die ich kenne, benutzen Anonymisierungsdienste. Das ist längst kein Ausnahmefall. Sogar das ZDF hat schon dafür Werbung gemacht.

6(sic)6 schrieb:
Ob die das machen oder nicht ist ja egal, es ging ja nur darum, dass es möglich ist, wenn man nur möchte.

Möglich ist alles, trotzdem ist es kein sinnvolles Geschäftskonzept. Wink

Warrender schrieb:
die IP-iAdresse haben die hasis und mausis von der Seite auch.
Die Webcam hat er "benutzt", nur waren die netten Damen nicht da.


Ihr seid nicht allein:
http://forum.jugendnetz.de/archive/index...-1674.html
http://board.gulli.com/thread/936284-bit...andycamde/
Ansonsten hier mal ausgiebig gucken:
http://www.google.de/search?hl=de&q=Payb...%3Dlang_de

Gimli schrieb:
Die meisten Leute, die ich kenne, benutzen Anonymisierungsdienste. Das ist längst kein Ausnahmefall. Sogar das ZDF hat schon dafür Werbung gemacht.

Dann kennst du nicht viele Wink. Wenn ich grob schätzen müsste, würde ich sagen, dass 80% der Internetnutzer in Deutschland normal unterwegs sind, eher sogar noch mehr.

Ich übrigens auch, was aber kein Problem ist, da ich weiß wo ich rumsurfe Wink

Gimli schrieb:
Och, Vorsatz... eine spambog.com-Adresse ist eine spambog.com-Adresse und kein Vorsatz. Smile

Naja, heute werden sogar Disclaimer als Vorsatz vor Gericht geltend gemacht und auch noch akzeptiert, also ich wär da unsicher.

Ist aber nun auch egal, ich denke Warrender weiß nun was zu tun ist, und wir haben eine schöne Diskussion geführt Wink

Danke, Gimli.
bist du auch bei gulli.com?
es ist ganz einfach! Mit 16 darf man nicht auf eine pornographische seite! Also kann er auch nix kaufen Wink!
Aber hier noch ein Link: http://www.eltern-bildung.at/eb/download...lichen.pdf
Hab mir jetzt nicht alles durchgelesen, weil grad keine Zeit. Aber ich würde Dir hier ganz klar raten: Verbraucherschutz anrufen.

Das übliche Prozedere sieht in diesem Fall so aus, dass sie erst drohen (meist ohne Handhabe) und dann mit einer Inkassofirma drohen und die Drohungen immer heftiger werden. (siehst ja auch, dass ihre Drohung "Anzeige gegen Unbekannt" ins Leere verläuft. Selten kommt eine Klage. Der Verbraucherschutz steht den Leuten auch in der Zeit bei, in der es heftig wird.
Und nicht zahlen. Erkundige Dich erst. Der Betrug dürfte auf ihrer seite liegen.

Mit 14 ist Dein Bruder bereits beschränkt geschäftsfähig, aber es gibt auch sehr auseinanderdriftende Gerichtsurteile zu solchen Dingen:
Eltern haften für ihre Kinder sagt das eine.
Das andere sagt: Eltern haften nicht, weil man die Kinder nicht rundum bewachen kann.

Dort sitzen Anwälte, die nichts anderes machen

viel Glück und Durchhaltevermögen

zwergerl schrieb:
Eltern haften für ihre Kinder sagt das eine.

Nur mal am Rande:
Man kann nicht für jemand anderen haften, sondern nur für sich selbst. In diesem Fall haften die Eltern für ihre begangene Aufsichtspflichtverletzung. Das klassiche Baustellenschild mit diesem "Zusatz" ist daher so nicht richtig.

@ theadstarter: Auf gar keinen Fall zahlen! Verbraucherschutz war ein guter Vorschlag vom zwergerl. Nimm auf jeden Fall Hilfe in Anspruch.

hi,

das ist alles nur ne große verarsche,

brauchst dir sowieso keine sorgen machen, wenn die einen dienst anbieten der nicht jugendfrei ist ohne zu prüfen ob die user volljährig sind ist das geschäft bzw. der vertrag nicht rechtsgültig.

ruf doch mal die telefonnummer aus der email an, ich wette da geht keiner ran, vielleicht sogar kein anschluss unter dieser nummer ;-)
Also, jetzt hab ich mir das SChreiben der Anbieter mal angesehen. Das Schreiben ist Blödsinn und zielt nur darauf ab, andere unter Druck zu setzen. Denn: das Nichtbezahlein einer Rechnung ist kein Straftatbestand und kann demzufolge nicht zur Anzeige gebracht werden. Das mal zum Ersten. Nun, ich bin zwar jetzt kein Jurist, "nur" Kriminologe, aber das Strafrecht kenn ich doch ein bisserl.

Mein Vorgehen wäre an Deiner Stelle, bzw. an Stelle Deiner Eltern nun folgendes:

1. Einspruch einlegen schriftlich, per Einschreiben

Bloß nicht anrufen - Tiberius, ganz schlechter Rat. !!!!

Und in dem Einspruch muß stehen, dass ihr gegen die Forderung der GEbühr Einspruch einlegt.

2. Verbraucherschutz anrufen
Hier die Sachlage schildern und mit dem jeweiligen Juristen besprechen, wie die Sachlage aussieht. Der wird Euch dann sagen, was Ihr genau dargelegt haben wollt. Und mein Rat: das muß ein Jurist machen. Geht da nicht selber dran, da sind viele Faktoren, die man beachten muß.

3. Sitzfleisch zulegen
Die Drohungen werden immer wüster werden, es wird letztlich eine Inkassofirma eingeschaltet werden. Wichtig: immer Einspruch einlegen. Und auch wichtig: NICHT mit Rückschein ein Einschreiben schicken, sondern ein normales. Denn es ist nur bei Gerichtssachen wichtig zu wissen, wann das Dokument eingetroffen ist. ABER: ein Einschreiben mit Rückschein kann der Empfänger ablehnen, während ein normales Einschreiben als eingeworfen gilt.

4. Sollte sich die Seite als Betrug heraustellen: Anzeige erstatten. Aber dazu muß, wie gesagt, ebenfalls ein Straftatbestand vorliegen - und den seh ich hier ncht wirklich. Aber auch das muß ein Anwalt klären.
Seiten: 1 2 3 4 5
Referenz-URLs