Bodybuilding-Forum von BamBams Corner

Normale Version: Darf die Polizei einbrechen?
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Ich lese gerade:
http://www.focus.de/digital/computer/chi...68603.html

Irgendwie stehe ich da auf dem Schlauch: Seit wann darf die Polizei irgendwo heimlich einbrechen, an Geräten wie dem PC manipulieren, und das hinterher vor dem Bewohner auch noch vertuschen?! Das unterscheidet sie doch gerade von Geheimdiensten.

Und auch die Argumentation der Behörde finde ich etwas löchrig: Einbrechen, und eine schnell komplette Festplattenkopie ziehen. Klar, weil das ja auch bei entsprechend großen Festplatten so flink geht. Und es ja auch ganz einfach ist, bei einem paranoiden Terroristen, der mit Klebeplomben für 10 Stück a 60 ¢ sein Laptop versiegelt, auf dem ohnehin ein verschlüsseltes Dateisystem läuft.

Das ist doch alles halbgarer Quark.
Es geht voran* Motz


*Wer Ironie findet, darf sich glücklich schätzen
Schön ist auch:

Zitat:
Laut Ziercke liegt die Zahl der Fälle, in denen ein RFS-Einsatz infrage käme, derzeit im einstelligen Bereich.

Also wenn damit der einstellige Prozentbereich gemeint ist, sind das bei 80 Millionen Bürgern zwischen 800.000 und 7.200.000 "RFS-Einsätze". Ich glaube, das BKA sucht in Zukunft dringend neue Mitarbeiter mit handwerklichen Fähigkeiten. Wink

ihr kennt doch bestimmt "staatsfeind nr 1" mit will smith mh??
irgendwie kommt mir die story bekannt vor:-)
das bestimmt sich nach dem BKA-Gesetz, erfasst also durchaus präventiv- und repressivpolizeiliches Tätigwerden. In Abgrenzung dazu unterliegen Geheimdiensttätigkeiten keiner richterlichen, sondern nur einer parlamentarischen Kontrolle, dh BKA-Tätigkeiten müssen erst genehmigt werden.

Donnie Darko schrieb:
das bestimmt sich nach dem BKA-Gesetz, erfasst also durchaus präventiv- und repressivpolizeiliches Tätigwerden. In Abgrenzung dazu unterliegen Geheimdiensttätigkeiten keiner richterlichen, sondern nur einer parlamentarischen Kontrolle, dh BKA-Tätigkeiten müssen erst genehmigt werden.

Also dürfen BKA-Beamte auch ohne Anwesenheit des Bewohners in dessen Privatsphäre eindringen? Bei Hausdurchsuchungen muss dieser doch immer als Zeuge anwesend sein, oder?

ja
hausdurchsuchung und überwachungsmaßnahmen sind aber andere sachen. die bka-beamten dürfen beim verwanzen nicht das haus durchsuchen. außerdem wird die durchsuchung von normalen polizisten in Form der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft durchgeführt und bemisst sich nach der StPO (falls repressiv, dh zur Aufklärung/Verfolgung von Straftaten) bzw den Polizeigesetzen der Länder (falls präventiv, dh zur Vorbeugung; hier sehr enge Grenzen)
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