26.07.2007, 14:23
Eine BU Rente wird dann gewährt, wenn in einem Schadenfall nach genauer Abklärung eine Beeinträchtigung infolge Krankheit oder Unfall gegeben ist.
Unfall ist dann gegeben, wenn durch ein unvorhergesehende plötzliche äussere Einwirkung auf den menschlichen Körper mit sichtbaren Folgen vorgefallen ist.
Können wir also abhaaken.
Somit bleibt noch die Krankheit, jedoch möchte ich den mal sehen der infolge zu breiter Schultern nicht mehr durch einen Spalt passt und zu ner Rente kommt.
Denn was würden wir dann mit den Bierbäuchen und Bewegungsmuffel machen???
Ausserdem gilt immer Reintegration kommt immer vor Rente, also selbst einer der bei einem Unfall beide Beine verloren hat, kann mittels einer Umschulung erneut in den Arbeitsprozess zurückgeführt werden.
Dies macht auch Sinn, da 100% IV Bezüger meist auch pychische Leiden entwickeln, wenn sie keinen Arbeitsauftrag mehr haben.
Und an eine IV Rente kommt man heuzutage nur sehr schwer.
Unfall ist dann gegeben, wenn durch ein unvorhergesehende plötzliche äussere Einwirkung auf den menschlichen Körper mit sichtbaren Folgen vorgefallen ist.
Können wir also abhaaken.
Somit bleibt noch die Krankheit, jedoch möchte ich den mal sehen der infolge zu breiter Schultern nicht mehr durch einen Spalt passt und zu ner Rente kommt.

Denn was würden wir dann mit den Bierbäuchen und Bewegungsmuffel machen???
Ausserdem gilt immer Reintegration kommt immer vor Rente, also selbst einer der bei einem Unfall beide Beine verloren hat, kann mittels einer Umschulung erneut in den Arbeitsprozess zurückgeführt werden.
Dies macht auch Sinn, da 100% IV Bezüger meist auch pychische Leiden entwickeln, wenn sie keinen Arbeitsauftrag mehr haben.
Und an eine IV Rente kommt man heuzutage nur sehr schwer.
