Tatsächlich? Wie gemein, als ich 18 wurde, mußte ich noch 3 Jahre warten, bis ich mich auch wählen lassen konnte. Na ja, macht nix, werde ich halt Bundespräsidentin, in 5 Jahren....
Tatsächlich? Wie gemein, als ich 18 wurde, mußte ich noch 3 Jahre warten, bis ich mich auch wählen lassen konnte. Na ja, macht nix, werde ich halt Bundespräsidentin, in 5 Jahren....
ja, Art. 38 II GG setzt das passive Wahlrecht mit der Volljährigkeit fest. Früher war man eben erst mit 21 volljährig, heute nunmal schon mit 18. Theoretisch kann ein Bundesklanzler also auch 18 Lenze jung sein
Tja, das will mein Mann immer noch.
Auf meinen Einwand, er sei evangelisch und verheiratet meinte er nur: Ich werde konvertieren- wenn evangelische Geistliche, die verheiratet sind konvertieren, dann dürfen sie verheiratet sin ( eine der zwei Ausnahmen in der kath. Kirche).
Und seine erste Amtshandlung?
Die schweizer Garde mit Atomwaffen ausrüsten....
Himmel hilf!!!