17.11.2006, 10:30
Hallo zusammen,
ich möchte Euch diesen aufschlußreichen Test der Stiftung Warentest nicht vorenthalten, auch wenn er vor einem Jahr erstellt wurde. Es ist einfach unglaublich, welche Qualität man beim Kauf von Olivenöl tatsächlich erwirbt.
Werden Öle aus gärigen Oliven gepresst, gibt das dem ganzen eine stichige Note. Eine modrig-feuchte Note entsteht dagegen, wenn die Früchte vor der Verarbeitung längere Zeit feucht lagern. Noch unappetitlicher ist es, wenn das Öl mit dem Dekantierschlamm in Becken oder Fässern in Berührung kommt. Dann schmeckt das Öl schlammig (ener Bio von Rossmann). Olivenöle mit so deutlichen Geschmacksfehlern verdienen weder das Prädikat „nativ extra“, noch dürften sie als solche verkauft werden. Laut der Olivenöl-Verordnung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2002 dürfen sich nur sensorisch fehlerfreie Öle so nennen. Öle mit leichten Fehlern in Geruch und Geschmack dürfen dagegen höchstens den Namen „nativ“ tragen. Die im Prüfpunkt sensorische Qualität mit „ausreichend“ gekennzeichneten Öle nehmen die Hürde „nativ extra“ gerade noch, sind allerdings kein Genuss.
Einige Olivenölhersteller versuchen, ihr Produkt mit warmem Wasserdampf zu „verbessern“. Ziel: Sie wollen aus einem nativen Öl eines der höchsten Güteklasse machen. Doch solche Manipulationen sind verboten. Das wäre Etikettenschwindel. Trotzdem wurde bei sieben Ölen Wärmebehandlungen festgestellt. Neue Prüfmethoden machen den Nachweis auch bei Behandlungen mit niedrigeren Temperaturen möglich.
Neu ist der Fund von Diethylhexylphthalat (DEHP) in Olivenölen wie zum Beispiel im Gut & Gerne. In Tierversuchen wurde die Krebs erzeugende Wirkung des Weichmachers nachgewiesen. Außerdem greift die Substanz ins Hormonsystem ein und beeinträchtigt die Fortpflanzungsfähigkeit. Gut & Gerne enthält 75 Milligramm DEHP pro Kilogramm Olivenöl. Bei einem 60 Kilogramm schweren Menschen halten Toxikologen drei Milligramm pro Tag für die tolerierbare Höchstgrenze. Diese Menge erreicht er schon mit zwei bis drei Esslöffeln vom Gut & Gerne Olivenöl. Mit dem Weichmacher verstößt das Öl auch gegen das Lebensmittelgesetz und hätte nicht in die Verkaufsregale gelangen dürfen
Viele Grüße
Markus
ich möchte Euch diesen aufschlußreichen Test der Stiftung Warentest nicht vorenthalten, auch wenn er vor einem Jahr erstellt wurde. Es ist einfach unglaublich, welche Qualität man beim Kauf von Olivenöl tatsächlich erwirbt.
Werden Öle aus gärigen Oliven gepresst, gibt das dem ganzen eine stichige Note. Eine modrig-feuchte Note entsteht dagegen, wenn die Früchte vor der Verarbeitung längere Zeit feucht lagern. Noch unappetitlicher ist es, wenn das Öl mit dem Dekantierschlamm in Becken oder Fässern in Berührung kommt. Dann schmeckt das Öl schlammig (ener Bio von Rossmann). Olivenöle mit so deutlichen Geschmacksfehlern verdienen weder das Prädikat „nativ extra“, noch dürften sie als solche verkauft werden. Laut der Olivenöl-Verordnung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2002 dürfen sich nur sensorisch fehlerfreie Öle so nennen. Öle mit leichten Fehlern in Geruch und Geschmack dürfen dagegen höchstens den Namen „nativ“ tragen. Die im Prüfpunkt sensorische Qualität mit „ausreichend“ gekennzeichneten Öle nehmen die Hürde „nativ extra“ gerade noch, sind allerdings kein Genuss.
Einige Olivenölhersteller versuchen, ihr Produkt mit warmem Wasserdampf zu „verbessern“. Ziel: Sie wollen aus einem nativen Öl eines der höchsten Güteklasse machen. Doch solche Manipulationen sind verboten. Das wäre Etikettenschwindel. Trotzdem wurde bei sieben Ölen Wärmebehandlungen festgestellt. Neue Prüfmethoden machen den Nachweis auch bei Behandlungen mit niedrigeren Temperaturen möglich.
Neu ist der Fund von Diethylhexylphthalat (DEHP) in Olivenölen wie zum Beispiel im Gut & Gerne. In Tierversuchen wurde die Krebs erzeugende Wirkung des Weichmachers nachgewiesen. Außerdem greift die Substanz ins Hormonsystem ein und beeinträchtigt die Fortpflanzungsfähigkeit. Gut & Gerne enthält 75 Milligramm DEHP pro Kilogramm Olivenöl. Bei einem 60 Kilogramm schweren Menschen halten Toxikologen drei Milligramm pro Tag für die tolerierbare Höchstgrenze. Diese Menge erreicht er schon mit zwei bis drei Esslöffeln vom Gut & Gerne Olivenöl. Mit dem Weichmacher verstößt das Öl auch gegen das Lebensmittelgesetz und hätte nicht in die Verkaufsregale gelangen dürfen
Viele Grüße
Markus



